Die Leistungen der Behandlungspflege erfolgen nach einer ärztlichen Verordnung, d. h. ihr Hausarzt betraut uns mit der Erbringung der Leistung, welche nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse direkt von uns mit dieser abgerechnet wird.
Hierzu zählen zum Beispiel
Ihr Hausarzt wird dabei regelmäßig von uns über den Behandlungsfortschritt informiert, sodass er bei Bedarf die Behandlung ändern kann und Sie stets optimal versorgt sind.